Schulordnung

Schulordnung des Kreisgymnasiums St. Ursula Haselünne

(verabschiedet durch die 1. Gesamtkonferenz des Schuljahres 2014/15 am 7.1.2015)

Grundsätze

Die Angehörigen des Kreisgymnasiums St. Ursula als einer Einrichtung der schulischen Bildung und Erziehung bilden eine „Schulgemeinschaft“. Deren Grundlage ist eine Kultur, die von Verantwortung und Leistungsbereitschaft geprägt ist. Diese Tatsache verlangt von allen Angehörigen zudem die Bereitschaft zu mitmenschlichem Verhalten, zu sozialem Handeln, Wertschätzung und Respekt im Umgang miteinander in dieser Gemeinschaft. Die Einhaltung dieser Grundsätze soll das tägliche Miteinander von Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern bestimmen.
Von den Lehrern und Eltern wird erwartet, dass sie sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sind und diese verantwortungsvoll wahrnehmen.

Zusammenarbeit

Schulischer Erfolg und ein lernförderndes Schulklima können nur erreicht werden, wenn Lehrer, Schüler und Eltern zusammenarbeiten. Aus diesem Grunde sind Lehrer und Schüler und Eltern aufgefordert, in Zusammenarbeit ihre Aufgaben zu erfüllen und dem anderen bei der Wahrnehmung seiner Interessen beizustehen. Insbesondere das Lehrerkollegium und die SV unterstützen sich gegenseitig bei der Durchführung der Bestimmungen dieser Schulordnung.

Unterrichtsablauf

Alle am Unterricht Beteiligten sorgen für einen störungsfreien Ablauf der Unterrichtsstunden. Dabei ist die Einhaltung der Unterrichts- und Pausenzeiten durch Schüler und Lehrer selbstverständlich. Hausaufgaben werden grundsätzlich während der Unterrichtszeit gestellt.
Wenn fünf Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft erschienen ist, meldet der Klassen- bzw. Kurssprecher dies im Sekretariat. Schüler, die keinen Unterricht haben, können sich im Forum bzw. in der Mensa, in der Bibliothek oder auf dem Schulhof aufhalten. Bei der Wahl seines Aufenthaltsortes achtet jeder darauf, dass der Unterricht nicht gestört wird.

Grundbedürfnisse und Unterricht

Essen und Trinken sowie Toilettengänge sind grundsätzlich in den Pausen wahrzunehmen, da dies sonst zu Unruhe und Störungen des Unterrichts führt. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Lehrkraft Ausnahmen zulassen.

Klassendienste

Zur Schaffung einer angenehmen Lernatmosphäre richtet jede Klasse einen Klassendienst ein, dessen Aufgaben von dem Klassenlehrer festgelegt werden. In jedem Fall sorgt der Klassendienst für die regelmäßige Lüftung des Klassenraumes, die Beseitigung grober Verschmutzungen, das Reinigen der Tafel nach jeder Unterrichtsstunde, das Bereithalten des Klassenbuches, das Schließen der Fenster sowie das Hochstellen der Stühle nach dem Unterricht.

Verhalten auf dem Schulgelände

Aus gegenseitiger Rücksichtnahme und aus Sicherheitsgründen ist unvorsichtiges Verhalten nicht erlaubt. Deswegen sollte das Verhalten besonders während der Pausen von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt sein, damit es zu keinen Verletzungen kommt.
Für ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten ist ein ordentlicher und unbeschädigter Zustand des gesamten Schulgeländes eine unabdingbare Voraussetzung. Die Angehörigen des Kreisgymnasiums St. Ursula verpflichten sich daher, die Schulgebäude, die Anlagen des Schulgrundstücks sowie die Unterrichtsmittel sachgerecht und sorgfältig zu behandeln und ihre Instandhaltungen zu unterstützen.
Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes und des Schulgeländes, jede Klasse für ihren Klassenraum, die Oberstufe für ihre Aufenthaltsbereiche im Forum verantwortlich. Müll ist in den vorhandenen Müllbehältern zu entsorgen.
Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen der Schule haften die Verursacher bzw. deren gesetzliche Vertreter. Schäden werden dem Klassenlehrer oder dem Sekretariat unverzüglich gemeldet.
Für seine eigenen Wertsachen ist der jeweilige Schüler selbst verantwortlich. Weder die Schule noch der Schulträger haftet bei Verlust.

Verhalten während der Pausen

In den großen Pausen verlassen die Schüler die Klassen- und Fachraumtrakte und begeben sich auf den Schulhof, die zur Kolpingstraße gelegene Freifläche oder in das Forum. Der betreffende Fachlehrer verlässt erst nach den Schülern den Raum, um diesen zur Sicherheit des Schulbetriebes und zum Schutz des Mobiliars und der Materialien der Schüler abzuschließen. Die 5-Minuten-Pausen dienen dazu, die Unterrichtsmaterialien für die folgende Stunde bereitzulegen bzw. den Unterrichtsraum zu wechseln.
Während der Mittagspause bleiben die Unterrichtsräume grundsätzlich geschlossen. Die Schüler, die nicht nach Hause fahren, halten sich in der Mensa bzw. dem Forum oder auf dem Innenhof auf. Von außen mitgebrachte Speisen dürfen nicht in der Mensa verzehrt werden und deren Reste sind vorschriftsmäßig zu entsorgen.

Verlassen des Schulgeländes

Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten den Schülern der Klassen 5-10 nur mit Genehmigung einer Lehrkraft gestattet, wenn die Erziehungsberechtigten darüber informiert sind und zugestimmt haben. Vor dem Nachmittagsunterricht dürfen sie nur zum Zwecke der eigenen Verpflegung das Schulgelände verlassen. Nur in diesem Fall ist der gesetzliche Versicherungsschutz gegeben.

Konfliktlösung

Konflikte kommen in jeder Gemeinschaft vor. Die Schule bietet täglich Gelegenheiten, sie sinnvoll zu lösen. Dabei sollten die am Konflikt Beteiligten zunächst untereinander eine Lösung suchen. Sollte dieser Versuch gescheitert sein, können weitere Personen hinzugezogen werden, insbesondere der Klassenlehrer bzw. Jahrgangskoordinator, der Personalrat, die Schülervertreter, die Elternvertreter. Falls nötig, wird der Schulleiter hinzugezogen. Der Schulleiter kann das Konfliktlösungsgremium einsetzen, und es kann die psychologische Beratung im Haus in Anspruch genommen werden.

Handy-Gebrauch

Das Kreisgymnasium St. Ursula soll ein Ort des ungestörten Lernens, des sozialen Miteinanders sowie der persönlichen Kommunikation sein. Aus diesem Grund ist die Nutzung von elektronischen Geräten wie Handys, Smartphones, Tablets, MP3-Playem, internetfähigen Uhren usw. ausschließlich während der Mittagspause und der großen Pausen in der ausgewiesenen Handyzone (Forum und Mensa) gestattet. Eventuell mitgeführte Geräte müssen außerhalb dieses Zeitraums ausgeschaltet bleiben. Über Ausnahmen, z. B. zur unterrichtlichen Nutzung, entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
Bild- und Tonaufnahmen dürfen laut Gesetz nur mit der Einwilligung der Betroffenen und der verantwortlichen Lehrkraft gemacht werden. Bei Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte werden entsprechende strafrechtliche Schritte von der Schule unterstützt
Wird gegen die Handy-Regelung verstoßen, ist das Handy abzugeben. Nach Unterrichtsschluss kann der Schüler es beim Schulleiter abholen. Im Wiederholungsfall werden die Eltern informiert und ihnen nach einem Gespräch in der Schule das Handy ausgehändigt. Missbräuchliche Verwendung der Geräte kann zudem Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.
Vor Klassenarbeiten bzw. Klausuren müssen alle Handys bei der aufsichtführenden Lehrkraft abgegeben werden. Das Mitführen eines Handys während der Arbeit wird als Täuschungsversuch gewertet und dementsprechend geahndet.

Rauchen, Alkohol, sonstige Rauschmittel

Das Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke sowie die Einnahme sonstiger Rauschmittel sind generell im Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände sowie bei allen schulischen Veranstaltungen untersagt.
Sollte ein Schüler erkennbar alkoholisiert oder unter dem Einfluss illegaler Drogen stehend am Unterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen teilnehmen, werden dessen Eltern durch den Schulleiter informiert, damit sie ihn aus der Schule abholen. Ggf. werden weitergehende Schritte eingeleitet.
Im begründeten Einzelfall kann der Schulleiter entscheiden, ob der verantwortungsbewusste Konsum von Alkohol während einer Festveranstaltung zugelassen wird.

Waffenverbot

Das Mitführen jeglicher Waffen oder Gegenstände, die als Waffen verwendet werden könnten, ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Generelles Weisungsrecht

Auf dem gesamten Schulgelände sind alle Lehrer und festen Mitarbeiter allen Schülern gegenüber weisungsberechtigt, um die Einhaltung der Hausordnung und damit die Sicherheit aller gewährleisten zu können.

Informationspflicht

Unterrichtsvertretungen und sonstige Planänderungen werden, soweit bekannt, über IServ und das digitale Informationsboard im Forum bzw. Lehrerzimmer frühzeitig bekanntgegeben. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist darüber hinaus verpflichtet, sich tagesaktuell zu informieren bzw. Informationen so rechtzeitig weiterzugeben, dass der Unterricht keine Beeinträchtigungen erfährt. Die Informationspflicht der Schüler, Eltern, Lehrer und sonstigen Mitarbeiter gilt auch für andere über IServ oder in gedruckter Form ausgegebenen Informationen.
Schulunfälle, Diebstähle und Beschädigungen schulischer Einrichtungen sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

Erkrankungen

Bei Schulversäumnissen auf Grund von Krankheit benachrichtigen die Ettern bzw. der volljährige Schüler selbst den Klassenlehrer bzw. Tutor am 1. Tag des Fernbleibens telefonisch über das Sekretariat.
Schüler, die während des Unterrichts erkranken, melden sich in jedem Falle bei der unterrichtenden Lehrkraft ab und gehen dann ins Sekretariat, um von dort das Abholen durch einen Erziehungsberechtigten zu regeln.
In beiden Fällen legen die Eltern bzw. der volljährige Schüler bei Wiederaufnahme des Unterrichts dem Klassenlehrer bzw. Tutor unverzüglich eine schriftlich begründete Entschuldigung vor.

Beurlaubungen

Beurlaubungen bis zu einer Dauer von drei Unterrichtstagen bzw. von sonstigen Schulveranstaltungen werden von den Eltern bzw. dem volljährigen Schüler beim Klassenlehrer bzw. dem zuständigen Jahrgangskoordinator rechtzeitig schriftlich beantragt. Für längere Zeiträume (bis zu 3 Monate) muss eine Beurlaubung schriftlich beim Schulleiter beantragt werden.
Vor oder nach den Ferien ist eine Beurlaubung nur in Ausnahmefällen möglich. Sie ist vorher schriftlich beim Schulleiter zu beantragen und wird nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt.

Sprechzeiten der Lehrer für Schüler

Gespräche zwischen Schülern und Lehrern sollten möglichst direkt vor bzw. nach einer Unterrichtsstunde geführt bzw. vereinbart werden. Bei akutem Gesprächsbedarf können Schüler auch während der großen Pausen durch das Sekretariat Kontakt mit dem entsprechenden Lehrer aufnehmen.

Abschließen des Schulgebäudes

Die Dienstzeit des Hausmeisters endet im Allgemeinen um 16.00 Uhr. Danach ist jeder Benutzer des Schulgebäudes mit Schlüssel dafür verantwortlich, dass die Türen in seinem Aufenthaltsbereich verschlossen werden.

Weitere Nutzerordnungen

Für die Bibliothek, die Sporthalle und den Sportplatz, die Mensa, die Fachräume sowie die Computerräume gelten zusätzlich eigene Ordnungen.

Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Schulordnung

Verstößt ein Schüler gegen diese Schulordnung, reagiert die aufsichtführende bzw. unterrichtende Lehrkraft entsprechend der Schwere des Verstoßes. In der Regel sind neben einem Gespräch beim Schulleiter gemeinschaftsdienliche Arbeiten abzuleisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen wird eine Klassenkonferenz einberufen.