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__tn__ecics_445_544_210_1999Der Religionsunterricht der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 – 10 des KGH  wird seit dem Schuljahr 2020/2021 konfessionell-kooperativ erteilt. Katholische und evangelische Schülerinnen und Schüler sitzen hier gemeinsam im Unterricht, die Konfession der Lehrkraft entscheidet über die spezifischen Unterrichtsmodalitäten. Ab der Klasse 9 wird zusätzlich das Fach Werte und Normen angeboten. 

Wählen die Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase Religion als viertes oder fünftes Prüfungsfach im Abitur, so wird der Unterricht von einer katholischen oder evangelischen Lehrkraft erteilt. Katholische und evangelische Schülerinnen und Schüler sitzen dann gemeinsam im Unterricht, die Konfession der Lehrkraft entscheidet über die spezifischen Prüfungsmodalitäten.

Der Religionsunterricht steht hier ganz im Zeichen des ökumenischen Dialogs und auch das spezifisch Christliche in einer religiös pluralen Welt wird sichtbar gemacht.

Weitere Beispiele der konfessionellen Zusammenarbeit sind:

  • Eine gemeinsame Fachkonferenz
  • Gemeinsame Abstimmung über den schulinternen Lehrplan (bis Klasse 10)
  • Gemeinsame Abstimmung über das Methoden- und Medienkonzept des Faches
  • Besuch von Kirchen und Gottesdiensten der anderen Konfession
  • Gemeinsame Gestaltung von Gottesdiensten uvm.